Wann verfällt die Schadenfreiheitsklasse bei der Kfz Versicherung?
Hier erfahren Sie, wann Sie damit rechnen müssen, dass Ihre Schadenfreiheitsklasse verfällt. Wenn Sie längere Zeit kein Auto besitzen, brauchen Sie in diesem Zeitraum natürlich auch keine Kfz-Versicherung mehr. Dann stellt sich jedoch die Frage, wann die Schadenfreiheitsklasse verfällt, nachdem der Vertrag ausgelaufen ist. Nachfolgend gehen wir der Frage nach, wie lange es bis zu einem Verfall der Schadenfreiheitsklasse dauert.
Pause von weniger als sechs Monaten hat keinerlei Auswirkungen
Wenn der Autofahrer einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat, wird die Kfz-Versicherung deutlich günstiger. Allerdings muss man erst einmal über einen längeren Zeitraum ohne Unfall geblieben sein, bevor man einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erreichen kann. Denn pro Jahr kann der Versicherungskunde nur eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen. Vorausgesetzt er hat der Versicherung keinen Schaden gemeldet. Doch was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse, wenn den Vertrag auslaufen lässt, weil man keine Autoversicherung mehr braucht. In diesem Fall wäre es natürlich ausgesprochen ärgerlich für den Versicherungsnehmer, wenn er seinen hart erarbeiten Schadenfreiheitsrabatt sofort nach Beendigung der Versicherung verlieren würde. Schließlich kann es sein, dass man später noch mal eine neue Kfz Versicherung abschließen möchte und den Rabatt dann gut gebrauchen kann.
Zum Glück verfällt die Schadenfreiheitsklasse des Versicherten aber nicht sofort nach Beendigung der Kfz-Versicherung. Grundsätzlich gilt, dass eine Pause von weniger als sechs Monaten keine Konsequenzen für den Schadenfreiheitsrabatt hat. Der Rabattverlauf wird von der Versicherung weitergeführt als hätte es gar keine Unterbrechung gegeben. Der Versicherungskunde kann im nachfolgenden Jahr sogar eine SF-Klasse aufsteigen, sofern er zuvor der Versicherung keinen Schaden mitgeteilt hat.
Unterschiedliche Fristen bis die Schadenfreiheitsklasse verfällt
Was aber passiert mit der SF-Klasse des Versicherten, wenn die Unterbrechung mehr als sechs Monate dauert? Die Frage, wie lange der Schadenfreiheitsrabatt danach bestehen bleibt, kann man leider nicht so einfach beantworten. In Deutschland gibt es nämlich keine allgemeingültige Regelung zum Verfall der Schadenfreiheitsklasse. Jede Versicherungsgesellschaft darf selbst festlegen, ab wann die Schadenfreiheitsklasse verfällt. Für nahezu alle Versicherungsunternehmen in Deutschland gilt aber, dass der Schadenfreiheitsrabatt nach Beendigung der Kfz-Versicherung noch mindestens für sieben Jahre bestehen bleibt. Bei vielen Versicherungsgesellschaften dauert es aber länger bis die Schadenfreiheitsklasse verfällt. Oftmals gilt eine Frist von zehn oder zwölf Jahren bis zum Verfall der Schadenfreiheitsklassen. Bei einigen Versicherungsunternehmen bleibt der Schadenfreiheitsrabatt sogar zeitlich unbefristet bestehen.
Wenn Sie wissen wollen, wie lange es bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft dauert bis die Schadenfreiheitsklasse verfällt, sollten Sie einen Blick in die Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) der jeweiligen Versicherungsgesellschaft werfen. Es kann aber durchaus lohnenswert sein, mit dem Kfz-Versicherer individuell zu verhandeln. Mitunter erklären sich die Versicherungsunternehmen dann bereit, den früheren Schadenfreiheitsrabatt in Einzelfällen auch länger anzuerkennen, als in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen festgelegt.
Schadenfreiheitsrabatt zur neuen Versicherung mitnehmen
Wenn man nach einer längeren Unterbrechung wieder eine Autoversicherung abschließen will, sollte man sich darum bemühen, den früheren Schadenfreiheitsrabatt wieder aufleben zu lassen. Dadurch sinkt der zu zahlende Versicherungsbeitrag deutlich. Andernfalls muss man wieder mit der Klasse ½ starten, wodurch die Versicherung sehr teuer wird. Deswegen ist es ratsam, nach der Abmeldung eines Fahrzeugs die Versicherungsunterlagen aufzubewahren, damit man bei einem erneuten Vertragsabschluss die alte Vertragsnummer angeben kann.
Für eine Reaktivierung Ihrer früheren Schadenfreiheitsklasse, müssen Sie nicht zwangsläufig zu Ihrer alten Kfz Versicherung zurückkehren, sondern Sie können sich auch eine andere Versicherungsgesellschaft aussuchen. Mitunter kann es sich auch lohnen, zunächst eine Kfz-Versicherung auszuwählen, die zwar etwas mehr kostet, dafür aber die frühere Schadenfreiheitsklasse problemlos anerkennt. Nach einem Jahr kann der Versicherungskunden dann immer noch mit dem anerkannten Schadenfreiheitsrabatt zu einer preiswerteren Autoversicherung wechseln.
SF-Klasse vor Verfall schützen
Wenn die neue Versicherung die frühere SF-Klasse anerkennen soll, muss sie beim Vorversicherer die Anzahl der zuvor angesammelten schadenfreien Jahre abfragen können. Das geht aber nur, wenn die Daten noch beim Vorversicherer hinterlegt sind. Es gibt aber viele Kfz-Versicherer, die die Daten ihrer früheren Kunden direkt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen.
Um Problemen mit gelöschten Daten aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, sich bei der Kündigung der Autoversicherung sicherheitshalber eine Bescheinigung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen. Die Versicherungsgesellschaften haben die gesetzliche Pflicht, die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie die Anzahl der gemeldeter Schäden schriftlich zu bestätigen. Die Mehrheit der Kfz-Versicherer in Deutschland erkennt diese Bescheinigung als Nachweis der Schadenfreiheitsklasse an, auch wenn das eigene Versicherungsunternehmen die Daten schon gelöscht hat.