Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel - Rabatt mitnehmen
Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel
Mit einem Wechsel zu einer anderen Autoversicherung können Versicherungsnehmer viel Geld sparen. Doch viele Versicherte scheuen den Versicherungswechsel aus Angst um ihre Schadenfreiheitsklasse bzw. ihren Schadenfreiheitsrabatt. Schließlich musste der erst einmal über viele Jahre hart erarbeitet werden. Nachfolgend erläutern wir Ihnen was mit Ihrer Schadenfreiheitsklasse bzw. Ihrem Schadenfreiheitsrabatt passiert, wenn Sie sich für einen Versicherungswechsel entscheiden.
Zusammenhang zwischen Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Dabei stellt sich zunächst einmal die Frage wie Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt zusammenhängen. Die Schadenfreiheitsklasse spiegelt im Grunde wider, wie lange der Versicherte unfallfrei unterwegs ist. Jedes Jahr, in dem der Versicherte keinen Schaden verursacht hat, steigt er eine Schadenfreiheitsklasse auf. Bei einem Schadensfall wird der Versicherte im Gegenzug um mehrere Schadenfreiheitsklassen gemäß der Rückstufungstabelle zurückgestuft. Lange Zeit war es so, dass der Versicherte maximal die Schadenfreiheitsklasse 25 erreichen konnte. Danach war Schluss. Inzwischen gehen aber immer mehr Kfz-Versicherer dazu über, ihr Schadenfreiheitssystem bis zur Schadenfreiheitsklasse 35 auszudehnen.
Kfz-Versicherer nutzen unterschiedliche Rabattstaffeln
Die Schadenfreiheitsklasse dient wiederum als Grundlage für die Ermittlung des Schadenfreiheitsrabatts. Dabei wird jeder Schadenfreiheitsklasse ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet. Genaugenommen steht der Schadenfreiheitsrabatt für einen bestimmten Beitragssatz, den der Versicherte bezogen auf die Grundprämie zu zahlen hat. Dabei gilt allgemein, je höher die Schadenfreiklasse des Versicherten ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitragssatz. Wie hoch der Beitragssatz bzw. der Schadenfreiheitsrabatt im Einzelfall ausfällt, lässt sich anhand der Rabattstaffel ablesen. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass es keine allgemeingültige Rabattstaffel für alle Versicherungsgesellschaften gibt. Stattdessen ist es so, dass jeder Kfz-Versicherer die Rabattstaffel und damit auch den Schadenfreiheitsrabatt individuell festlegen kann. So kann sich trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse je nach Versicherungsgesellschaft ein unterschiedlicher Schadenfreiheitsrabatt bzw. Beitragssatz ergeben.
Schadenfreiheitsrabatt wird beim Versicherungswechsel nicht eins zu eins übernommen
Aber was passiert denn nun mit dem Schadenfreiheitsrabatt beim Versicherungswechsel. Oft hört man, dass bei einem Versicherungswechsel der bisherige Schadenfreiheitsrabatt von der neuen Kfz-Versicherung einfach eins zu eins übernommen wird. Doch das ist nicht so ganz richtig. Vielmehr ist es so, dass bei einem Versicherungswechsel nur der bisherige Schadenverlauf beibehalten wird. Das bedeutet, der neue Versicherer erkundigt sich bei dem Vorversicherer nach den schadenfreien Jahren und Schadensmeldungen des Versicherten und stuft ihn dementsprechend in seinem eigenen Schadenfreiheitssystem ein. Der Versicherte muss also nicht befürchten, bei einem Versicherungswechsel in Bezug auf die Schadenfreiheitsklasse wieder ganz von vorn anfangen zu müssen. Aufgrund der zuvor erwähnten Unterschiede bei den Rabattstaffeln der einzelnen Versicherer kann es bei einem Versicherungswechsel folglich aber dazu kommen, dass der Versicherte nach dem Versicherungswechsel einen höheren oder niedrigeren Beitragsatz zahlen muss. Bei unserm Vergleichsrechner werden die Preisunterschiede, die sich durch die unterschiedlichen Beitragssätze ergeben, direkt beim Endergebnis berücksichtigt, so dass sie ganz einfach ersehen, wie viel Geld Sie durch einen Versicherungswechsel tatsächlich sparen können.
Versicherungswechsel nach einer Schadensfall
Viele Versicherte hegen die Hoffnung, sie könnten einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schadensfall durch einen Versicherungswechsel entgehen. Doch die Schadenfreiheitsklasse auf diese Weise zu retten, klappt leider nicht. Da der Schadenfall der neuen Kfz-Versicherung gemeldet wird, nimmt sie ebenfalls eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse vor. Im Gegenzug wird bei einem Versicherungswechsel zum Jahresende aber auch das abgelaufene Jahr ggf. als schadensfreies Jahr berücksichtigt, so dass der Versicherungsnehmer trotz Versicherungswechsel eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen kann.
Rabattschutz wird beim Versicherungswechsel nicht übernommen
Bei vielen Autoversicherungen wird dem Versicherten gegen Aufpreis ein Rabattschutz angeboten. Dieser Rabattschutz sorgt praktisch dafür, dass der Versicherte je nach Vertragsgestaltung ein oder zwei Schadenfälle pro Jahr frei hat. Diese Schadensfälle führen dann nicht dazu, dass die Schadenfreiheitsklasse des Versicherten herabgestuft wird. Bei einem Versicherungswechsel verliert der Rabattschutz aber leider seine Wirkung. Der neue Versicherer ignoriert den Rabattschutz und berücksichtigt dementsprechend die Schadensfälle trotzdem bei der Festlegung der Schadenfreiheitsklasse.