Schadenfreiheitsklasse übertragen

Schadenfreiheitsklasse übertragen

Wenn man erst einmal eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, kann man dadurch kräftig sparen bei der Kfz-Versicherung. Das dauert natürlich eine ganze Weile. Zudem muss man dieser Zeit natürlich auch unfallfrei bleiben, da sonst die Schadenfreiheitsklasse wieder herabgestuft wird. Wer nicht so lange warten will, kann sich von einer anderen Person die Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen. Allerdings gibt es einige Dinge, worauf Sie achten müssen, wenn Sie die Schadenfreiheitsklasse übertragen wollen.

Schadenfreiheitsklasse kann nur auf bestimmte Personen übertragen werden

Zunächst einmal bedarf es natürlich einer Person, die bereit ist, den eigene Schadenfreiheitsrabatt aufzugeben und den Rabatt auf eine andere Person zu übertragen, damit diese in den Genuss dieser Sparmöglichkeit kommt. Die Versicherungen schränken die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person zu übertragen, jedoch sehr stark ein. So kann der Schadenfreiheitsrabatt nicht einfach auf irgendeine beliebige Person übertragen werden, sondern nur auf einen ganz bestimmten Personenkreis. Die Kfz-Versicherer schreiben in der Regel vor, dass der Schadenfreiheitsrabatt nur auf Verwandte oder Personen, die im selben Haushalt leben, übertragen werden darf. In Betracht kommt eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt beispielsweise,wenn ältere Leute das Autofahren aufgeben und auf ihre Kinder oder Enkel die Schadenfreiheitsklasse übertragen.

h3>Kfz-Versicherer mit unterschiedlichen Regeln zur Übertragung

Bei der Frage, auf wen nun im Einzelfall die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann, gibt es je nach Versicherungsgesellschaft allerdings erhebliche Unterschiede. Bei den meisten Versicherungsgesunternehmen ist zumindest eine Rabattübertragung zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern machbar. Oftmals ist auch eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Großeltern auf ihre Enkel durchführbar. Einige Kfz Versicherungen erlauben darüber hinaus auch eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse unter Geschwistern also Verwandten 2. Grades. Bei einigen Versicherer ist sogar ist eine Rabattübertragung auf alle im selben Haushalt lebenden Personen zulässig. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, Ihre Schadenfreiheitsklasse auf eine Person zu übertragen, sollte sich vorab mit Ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung setzen und klären, unter welchen Rahmenbedingungen Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann.

Begrenzung bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Auch wenn die Kfz-Versicherung eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse erlauben sollte, gibt es noch eine weitere Einschränkung, die Sie unbedingt beachten müssen. So können maximal so viele schadensfreie Jahre übertragen, wie derjenige, der die Schadenfreiheitsklasse übertragen bekommt, bis zu diesem Zeitpunkt aus eigener Kraft hätte erarbeiten können. So können beispielsweise auf einen Autofahrer, der erst seit fünf Jahren seinen Führerschein hat, eben auch maximal fünf schadensfreie Jahre übertragen werden. Aus diesem Grund macht es auch keinen Sinn, den Schadenfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger, der gerade erst die Führerscheinprüfung absolviert hat, zu übertragen.

Fazit

Die Schadenfreiheitsklasse kann zwar übertragen werden, allerdings nur in sehr engem Rahmen. Die Kfz-Versicherer erlauben, wenn überhaupt nur, dass die Schadenfreiheitsklasse auf einen Verwandten oder eine im selben Haushalt lebende Person übertragen wird. Außerdem gibt es bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse noch eine weitere Einschränkung. So kann auf eine andere Person maximal die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden, die sich diese Person bis dato hätte selbst erarbeiten können. Dies verhindert insbesondere, dass ein hoher Schadenfreiheitsrabatt direkt auf einen Fahranfänger übertragen werden kann. 

Quelle des Bildes: geralt