Teilkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung schützt vor Autodieben
Für alle Halter eines Fahrzeugs ist in Deutschland der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht für die Schäden am eigenen Auto aufkommt, sollte der Fahrzeugbesitzer zusätzlich den Abschluss einer Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung, die dem Fahrzeughalter den Abschluss einer Teilkaskoversicherung vorschreibt. Dennoch ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung in den meisten Fällen durchaus ratsam.
Was sichert die Teilkaskoversicherung ab?
Die Teilkaskoversicherung bietet im Vergleich zur Vollkaskoversicherung einen geringeren Versicherungsschutz. Das spiegelt sich dadurch wider, dass die Schadensereignisse, für die die Teilkaskoversicherung aufkommen muss, stärker eingegrenzt sind. Dabei sind in der Regel nur die folgenden Schadensereignisse durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt:
• Brand/Feuer
• Autodiebstahl
• Unwetterschäden
• Haarwildunfälle
• Schmorschäden
• Glasbruchschäden
Bei vielen Versicherungsgesellschaften hat der Versicherungsnehmer im Rahmen der Teilkaskoversicherung zusätzlich die Option, den Versicherungsschutz gegen Aufpreis zu erhöhen. Dadurch werden zusätzliche Schadensereignisse (z.B. Lawinenschäden, Schäden durch alle Tiere, Diebstahl des Fahrzeugschlüssels usw.), die nicht standardmäßig zum Programm der Teilkaskoversicherung gehören, durch den erweiterten Versicherungsschutz abgedeckt.
Unterschiede zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung
Nicht im Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung enthalten, sind Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind. Auch Schäden, die durch Vandalismus herbeigeführt wurden, werden nicht von Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wer sich zusätzlich gegen derartige Schäden schützen will, benötigt eine Vollkaskoversicherung.
Beiträge zur Teilkaskoversicherung
Um die Höhe der Beiträge festzulegen, berechnen die Versicherungsgesellschaften, wie hoch das Risiko ist, dass ein Versicherungsnehmer Leistungen von der Versicherung in Anspruch nehmen muss. Die folgenden Faktoren gehen bei der Teilkaskoversicherung u.a. in die Berechnung der Beitragshöhe ein:
• Typklasse
• Regionalklasse
• Alter des Versicherungsnehmers
• Abstellplatz des Fahrzeugs (z.B. Garage)
• Beruf des Versicherungsnehmers (Preisnachlässe für den öffentlichen Dienst)
• jährliche Fahrleistung
Natürlich gibt es zwischen den einzelnen Kfz-Versicherern erhebliche Preisunterschiede. Ein Teilkaskoversicherung Vergleich birgt daher für den Verbraucher ein enormes Sparpotenzial. Zögern Sie daher nicht und nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner zur Teilkaskoversicherung.
Keine Schadenfreiheitsklasse in der Teilkaskoversicherung
Die Schadenfreiheitsklassen, die man von der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung kennt, kommen bei der Teilkaskoversicherung nicht zur Anwendung. Der Beitragssatz in der Teilkaskoversicherung bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit stets bei 100 %. Daher hat auch eine Schadensmeldung keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie.
Neupreisentschädigung in der Teilkaskoversicherung
Wenn es zu einem Totalverlust des versicherten Autos kommt, erstatten die Kfz-Versicherer im Rahmen der Teilkaskoversicherung normalerweise dem Besitzer nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dies stellt insbesondere bei neuen Fahrzeugen einen erheblichen Nachteil für den Besitzer dar, da in den ersten Monaten nach dem Kauf der Wertverlust des Autos sehr hoch ist. Deshalb werben viele Versicherer mit dem Service, in den ersten Monaten nach der Neuzulassung eines Wagens im Falle eines Totalverlustes den Neuwert des Wagens vollständig zu erstatten. In welchen Zeitraum eine sogenannte Neupreisentschädigung gewährt wird, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag zu vereinbaren, um die monatliche Versicherungsprämie zu reduzieren. Wenn ein Schadensfall eintritt, muss der Versicherte diesen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung persönlich tragen. Nur der Teil der Schadenssumme, der oberhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt, wird von der Teilkaskoversicherung übernommen. Dabei gilt grundsätzlich, je höher man die Selbstbeteiligung festlegt, desto mehr lässt sich die Versicherungsprämie nach unten drücken.