Schadenfreiheitsklasse Vollkaskoversicherung
Schadenfreiheitsklasse Vollkaskoversicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt der Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf freiwilliger Basis. Die Vollkaskoversicherung dient dazu, sich vor Schäden am eigenen Auto zu schützen.
Was sichert die Vollkaskoversicherung ab?
Grundlegender Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist immer auch der komplette Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus ist die Vollkaskoversicherung als eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung, durch die zusätzliche Schadensereignisse abgedeckt werden, zu verstehen. Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird der Versicherungsschutz auch auf Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind, ausgedehnt. Weiterhin werden auch Schäden durch Vandalismus von der Vollkaskoversicherung erfasst.
Die Beiträge zur Vollkaskoversicherung
Die Beitragshöhe richtet sich in der Vollkaskoversicherung vor allem nach der Regionalklasse und der Typlasse. Darüber hinaus sind in der Vollkaskoversicherung aber auch noch einige weiter Faktoren wie beispielsweise das Alter des Versicherungsnehmers oder die jährliche Fahrleistung für die Beitragshöhe relevant.
Der Versicherungsnehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass innerhalb der Vollkaskoversicherung ein reger Konkurrenzkampf herrscht, der zu erheblichen Preisschwankungen führt. Die Preise der einzelnen Kfz-Versicherer unterschieden sich bei der Vollkaskoversicherung mitunter sehr deutlich. Für den Verbraucher bedeutet dies ein enormes Sparpotenzial. Nutzen sie unseren kostenlosen Vollkaskoversicherung Vergleich, um den günstigen Tarif für eine Vollkaskoversicherung zu finden.
Schadenfreiheitsklasse bei der Vollkaskoversicherung
Genauso wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch bei der Vollkaskoversicherung der Schadenfreiheitsrabatt für die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie maßgeblich. Bedenken Sie jedoch, dass jeder Versicherungsnehmer in der Vollkaskoversicherung eine eigenständige Schadenfreiheitsklasse hat, die von der Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig ist.
Achtung: Wenn ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ein Schadensfall meldet, der der Teilkaskoversicherung (z.B. einen Glasbruchschaden) zuzuordnen ist, muss er keine Herabsetzung seiner bisherigen Schadenfreiheitsklasse befürchten.
Werkstattbindung in der Vollkaskoversicherung
Eine gute Möglichkeit, um die Versicherungsprämie für die Vollkaskoversicherung zu senken, ist die sogenannte Werkstattbindung. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dabei, einen Schaden am versicherten Fahrzeug immer in der Partnerwerkstatt seines Kfz-Versicherers beseitigen zu lassen.
Neupreisentschädigung in der Vollkaskoversicherung
Es kann immer wieder vorkommen, dass eine Reparatur des versicherten Fahrzeugs entweder nicht möglich oder zumindestens finanziell nicht lohnenswert ist. In diesem Fall spricht man von einem Totalschaden. Falls ein Totalschaden vorliegt, muss die Vollkaskoversicherung dem Versicherungsnehmer normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstatten.
Bei Neuwagen gilt jedoch eine Sonderregelung. In den ersten Monaten nach dem Kauf erstattet der Kfz-Versicherer bei einem Totalschaden nicht nur den niedrigeren Wiederbeschaffungswert, sondern sogar den Neuwert des Fahrzeugs. Wie lange der Zeitraum für die Neupreisentschädigung andauert, ist von Kfz-Versicherer zu Kfz-Versicherer unterschiedlich. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung für einen Neuwagen abschließen wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser Zeitraum nicht zu kurz ausfällt.