Winterreifenpflicht in Deutschland

WinterreifenpflichtWinterreifenpflicht in Deutschland

Der Winter nähert sich auch in diesem Jahr wieder mit großen Schritten. Viele Autofahrer fragen sich deshalb, ob es notwendig ist, die Sommerreifen gegen Winterreifen austauschen. Fakt ist, dass seit Dezember 2010 in Deutschland eine Winterreifenpflicht besteht. Wer jetzt noch mit Sommerreifen auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss sich aber keine Sorgen machen, solange die Straßen noch frei von Eis und Schnee sind.

Winterreifenpflicht bei Eis und Schnee

Denn die im Jahr 2010 in Deutschland eingeführte Winterreifenpflicht gilt nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. Solange die Straßen frei sind, müssen Sie keine Strafe befürchten. Wer aber bei Eis und Schnee weiterhin mit Sommerreifen in Deutschland unterwegs ist, muss seit Einführung der Winterreifenpflicht im Dezember 2010 mit einem Bußgeld rechnen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen. Kommt es zu einer Behinderung des Straßenverkehrs, steigt das Bußgeld sogar auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es dann auch noch einen Punkt in Flensburg.

Winterreifenpflicht und die Versicherung

Die seit Dezember 2010 in Deutschland geltende Winterreifenpflicht kann bei Zuwiderhandlung aber nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch zu Ärger mit der Versicherung führen. Wenn Sie entgegen den Vorgaben der Winterreifenpflicht mit Sommerreifen einen Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen verursachen, kann es passieren, dass die Versicherung die Versicherungsleistungen einschränkt. Denn dann kann sich die Versicherung darauf berufen, dass der Unfall vom Versicherten grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Es gibt aber auch einige Versicherungen, die freiwillig auf eine Einrede wegen grober Fahrlässigkeit verzichten.

Winterreifenpflicht im Ausland

Wer in den Wintermonaten ins Ausland reist, sollte sich vorher unbedingt informieren, ob in dem jeweiligen Land eine Winterreifenpflicht besteht. So besteht beispielsweise in Litauen vom 1. November bis zum 1. April eine generelle Winterreifenpflicht unabhängig von den Witterungsverhältnissen. In Bulgarien gilt eine generelle Winterreifenpflicht von November bis März. In Finnland dagegen gilt die Winterreifenpflicht nur im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember bis zum 28. Februar.

Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht im Ausland oftmals auch deutlich höher ausfallen kann als bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht in Deutschland.

Winterreifen für mehr Sicherheit

Abseits der seit Dezember 2010 geltenden Winterreifenpflicht in Deutschland und daraus resultierender Bußgelder sollten Sie auch bedenken, dass der Wechsel auf Winterreifen auch aus Gründen der Fahrsicherheit sinnvoll ist. Denn die Winterreifen verkürzen auf schneebedeckter Strecke den Bremsweg deutlich. Wenn Sie die Sommerreifen gegen Winterreifen austauschen, sollten Sie gleichzeitig auch die Profiltiefe der Winterreifen überprüfen. Dabei sollte die Profiltiefe der Winterreifen 4mm keinesfalls unterschreiten.