Schadenfreiheitsklasse bei Haftplicht und Vollkasko
Schadenfreiheitsklasse bei Haftpflicht und Vollkasko
Auf dieser Internetseite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Autoversicherung und Schadenfreiheitsklasse. Mit Hilfe der Schadenfreiheitsklassen belohnen die Kfz-Versicherer unfallfreies Fahren. Je länger Sie ohne Schadensmeldung unterwegs sind, desto höher ist auch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), in die Sie von der Versicherung eingestuft werden. Denn die Schadenfreiheitsklasse wird nach einem schadensfeien Jahr immer um eine Stufe angehoben.
Mit einer Verbesserung der Schadenfreiheitsklasse ist dann wiederum auch ein höherer Schadenfreiheitsrabatt bei der Haftpflicht und der Vollkasko verbunden. Daher lässte sich durch eine hohe Schadenfreiheitklasse die Versicherungsprämie bei der Vollkasko und der Haftpflicht deutlich nach unten drücken. Je länger Sie also unfallfrei unterwegs sind, desto weniger müssen Sie für die Haftpflicht und die Vollkasko bezahlen. Allerdings braucht es dementsprechend auch seine Zeit bis der Versicherte eine günstige SF-Klasse erreicht hat und einen entsprechend hohen Schadenfreiheitsrabatt erhält. Umso ärgerlicher ist es deshalb, wenn die üner lange Zeit erarbeitee Schadensfreiheitsklasse nach einem Schadensfall wieder herabgestuft wird. Damit Sie Ihren hart erarbeitete Schadenfreiheitrabatt nicht so schnell wieder verlieren und dann mehr für die Autoversicherung bezahlen müssen, erläutern wir Ihnen auf dieser Internetseite auch, wie Sie eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse verhindern können.
Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel der Versicherung
Eine andere Möglichkeit die Beiträge für die Autoversicherung zu reduzieren, ist ein Wechsel zu einer anderen Versicherung. Da innerhalb der Versicherungsbranche ein großer Konkurrenzdruck herrscht, versuchen die einzelnen Kfz-Versicherer, sich bei den Preisen immer wieder gegenseitig zu unterbieten. Dadurch besteht für den Verbraucher ein erhebliches Sparpotenzial. Mit dem Wechsel zu einem günstigeren Autoversicherung können Sie ganz einfach, und ohne Risiko mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die günstigsten Angebote bei der Kfz-Versicherung herauszusuchen und viel Geld zu sparen.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Autoversicherung müssen Sie auch keine Angst haben, Ihren über viele Jahre hart erarbeiteten Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren. Denn bei einem Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer wird ihr bisheriger Schadensverlauf natürlich berücksichtigt und der Versicherte direkt in die entsprechende Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Das bedeutet, dass auch bei der neuen Versicherung ihr Schadenfreiheitrabatt weitgehend erhalten bleibt und Sie nicht wieder von vorn anfangen müssen. Dies ist besonders für Versicherungsnehmer wichtig, die in der Vergangenheit bereits eine hohe SF-Klasse erreicht haben, und dadurch ihre zu zahlende Versicherungsprämie erheblich reduzieren können. Allerdings kann es aufgrund unterschiedlicher Rabattstaffeln der Kfz-Versicherer zu kleinen Änderungen kommen. Aber keine Sorge, die Unterschiede beim Schadenfreiheitsrabatt werden, wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse angeben, direkt von unserem Vergleichsrechner mit einberechnet. So können Sie direkt erkennen, wie viel Geld Sie durch einen Versicherungswechsel sparen würden. Nutzen Sie deshalb noch heute unseren Service und lassen Sie sich kostenlos und völlig unverbindlich ein Angebot für eine günstige Autoversicherung unterbreiten.
Haftpflicht vs. Vollkasko - Was ist der Unterschied?
Wenn Sie die Autoversicherung abschließen wollen, müssen Sie sich auch überlegen, ob eine Haftpflicht ausreicht oder ob Sie zusätzlich auch noch eine Kaskoversicherung abschließen wollen. Die Haftpflicht kommt für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners auf, wenn Sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben in Deutschland. Sie dürfen kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen, für das keine Haftpflicht besteht. Wer sicher gehen will, dass nicht nur die Schäden des Unfallgegeners, sondern auch die Schäden am eigenen Fahrzeug von der Versicherung übernommen werden, muss zusätzlich noch eine Kaskoversicherung abschließen. Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftplicht allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Kaskoversicherung muss zwischen der Teilkasko und der Vollkasko unterschieden werden. Die Teilkaskoversicherung springt in folgenden Fällen ein:
- Brand u. Feuer
- Diebstahl
- Unwetterschäden
- Haarwildunfälle
- Schmorschäden
- Glasbruchschäden
Laut Verbraucherzentrale zahlt die Teilkaskoversicherung auch bei Schäden durch Überschwemmung. Die Vollkasko wiederum enthält den kompletten Versicherungsumfang der Teilkasko und übernimmt zusätzlich auch noch die Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Versicherte, die eine Vollkaskoversicherung geniessen als quasi eine Rundumschutz im Straßenverkehr, müssen dafür aber natürlich auch etwas merh zahlen. Wie groß der Preisunterschied im Einzelfall ausfällt, können Sie mit unserem Vergleichsrechner unverbindlich überprüfen.
Unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen bei Haftpflicht und Vollkasko
Die Schadenfreiheitsklassen spielen nur bei der Haftpflicht und der Vollkasko eine Rolle. Bei der Teilkaskoversicherung kommt die Schadenfreiheitsklasse demgegenüber nicht zur Anwendung, so dass Versicherte daher auch keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Teilkaskoschaden befürchten muss. Beachten Sie außerdem, dass für die Haftpflicht und die Vollksko jeweils separate Schadenfreiheitsklassen gelten. Der Versicherte kann also je nach Schadensverlauf eine andere Schadenfreiheitsklasse bei der Haftpflicht haben als bei der Vollkasko
Schadenfreiheitsklasse Tabelle
Aus der Schadenfreiheitsklasse Tabelle können Sie ganz einfach ablesen, wie hoch der Beitragssatz ist, den der Versicherungsnehmer in der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse bezahlen muss. Es existiert jeweils immer eine Spalte für die Haftpflicht und eine für die Vollkasko. Nachfolgend können Sie sich ein Beispiel für eine derartige Tabelle ansehen. Sie müssen aber wissen, dass jedes Versicherungsunternehmen seine eigene Schadenfreiheitsklasse Tabelle verwendet.
schadensfreie Jahre |
Schadenfreiheitsklasse Auto |
Haftpflicht |
Vollkasko |
10 |
SF 10 |
25% |
35% |
9 |
SF 9 |
25% |
40% |
8 |
SF 8 |
25% |
40% |
7 |
SF 7 |
25% |
40% |
6 |
SF 6 |
30% |
45% |
5 |
SF 5 |
35% |
45% |
4 |
SF 4 |
40% |
55% |
3 |
SF 3 |
40% |
55% |
2 |
SF 2 |
50% |
60% |
1 |
SF 1 |
60% |
70% |
* |
SF ½ |
70% |
80% |
Anfänger |
0 |
100% |
100% |
Malusklasse |
M |
150% |
160% |
Übertragung der Schadenfreiheitklasse
Bei den meisten Kfz-Versicherungen hat der Versicherungsnehmer unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit seinen Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person zu übertragen, damit diese von der damit verbundenen Ersparnis profitieren kann. Allerdings ist die Übertragung der Schadenfreiheitklasse in der Regel immer nur auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Fahranfänger starten mit ungünstiger Schadenfreiheitsklasse
Wenn ein Fahranfänger nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung zum ersten Mal eine Autoversicherung abschliesst, wird das für ihn der Regel zu einer sehr teuren Angelegenheit. Schuld daran ist die ungünstige Schadenfreiheitsklasse, mit der Fahranfänger starten müssen. Doch kein Grund zu Verzweifeln, denn es gibt einige Möglichkeiten, wie Fahranfänger trotzdem bei der Autoversicherung sparen können. Wie das geht zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber für Fahranfänger.
Autoversicherung kündigen
Wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln wollen, müsen Sie vorher Ihre alte Kfz-Versicherung zunächst einmal kündigen. Eine ordentliche Kündigung der Autoversicherung ist jeweils zum Ende des Jahres möglich. Da bei der Autoversicherung jedoch grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss, ist der Stichtag für den Versicherungswechsel immer der 30. November. Merken Sie sich also besser dieses Datum. Denn wurde bis dahin die Autoversicherung nicht gekündigt, verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ein Wechsel der Versicherung ist dann nur noch möglich, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Denn dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies wäre beispielsweise bei einer Beitragserhöhung der Fall oder nach der Regulierung eines Schadens.